Oberlandesgericht Rostock – Das neugotische Ständehaus an der Wallstraße
Das denkmalgeschützte, neugotische Ständehaus an der Wallstraße in Rostock wurde zwischen 1889-1893 errichtet. Seit 1992 ist es Sitz des Oberlandesgerichts (OLG), dem einzigen Oberlandesgericht im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Gotthilf Ludwig Möckel erschuf das neugotische Ständehaus und Gerichtsgebäude im Stil des wilhelminischen Historismus für Großherzog Friedrich Franz III.
Was sind Ständehäuser?
Ständehäuser waren der Versammlungs- und Tagungsorte für die Landstände sowie der Sitz der Stadtverwaltung. Bei den Landständen handelte es sich um die politische Vertretung der Stände „Adel“ (Herrscher Dynastie), „Klerus“ (Geistliche) und „Bürger“ im Mittelalter sowie in der Frühen Neuzeit gegenüber den „Landesherren„. In Mecklenburg wurden diese Stände in der Ritter- und Landschaft zusammengefasst.
Das ehemalige Oberappellationsgericht
Im Jahr 1818 entstand in der Stadt Parchim das „Großherzogliche Mecklenburgische Oberappellationsgericht„. Das oberste Gericht war für die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zuständig. Ab 1840 zog das Gericht an den Universitätsplatz nach Rostock. Kurz darauf lie9 man das Oberappellationsgericht in Oberlandesgericht umbenennen (1879). Nachdem das neue Backstein-Gebäudes am Steintor errichtet wurde, zog das Gericht dorthin um. In der Folge fand die Abteilung der Zoologie der Universität Rostock im alten Gebäude an der Universität neue Räume.
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Das neue Oberlandesgericht entsteht
Friedrich Franz III. Großherzog von Mecklenburg ließ das Haus vom damaligen Architekten Gotthilf Ludwig Möckel an der Wallstraße zwischen 1889-1893 errichten. Nach dessen Einweihung beherbergte es die Vereinten Landstände und das Gericht beider Teilherzogtümer von Mecklenburg. Bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg war es zudem das politische Zentrum des mecklenburgischen Ständestaates. Daneben war es auch Sitz der Ritterschaftlichen Brandkasse, Steuer-, Erbschaft-, Kredit- und Versicherungsbehörde. Nach der deutschen Teilung nutze auch die Volksarmee und Polizei der DDR das Haus.
Der Architekt Gotthilf Ludwig Möckel
Gotthilf Ludwig Möckel wurde 1838 im sächsischen Zwickau geboren und besuchte später eine einfache Bürgerschule. Bürgerschulen bereiteten ihre
Schüler nicht nur auf ein späteres Studium an der Universität, sondern auch auf eine praktische Tätigkeit vor. Nach seinem Abschluss absolvierte Möckel eine Maurerlehre und studierte parallel an der Königlichen Baugewerkschule in Chemnitz. Es folgten Stationen bei der Obererzgebirgischen Staatsbahn Chemnitz und im Architekturbüro Edwin Oppler in Hannover. Oppler war Vertreter der neugotischen Hannoverschen Architekturschule nach Conrad Wilhelm Hase. Den Bau von Gebäuden im Stil der Gotik lernte Gotthilf Möckel bei seinem folgenden Studium am Polytechnikum in Hannover (1861-1862). Möckel setzte zu Lebenszeit über 131 Bauprojekte um, darunter viele Kirchen und Villen. In Bad Doberan setzte er sich später zur Ruhe.
„Per aspera ad astra“ – „Durch das Harte zu den Sternen“ Zitat über dem Eingang
Das Gesicht des Gerichtsgebäude
Das Gebäude vereint Stilelemente des wilhelminischen Historismus und der Neugotik sowie des Neubarocks der Hannoverschen Architekturschule nach Conrad Wilhelm Hase. Um Licht in die innenliegenden Räume zu leiten, wurde extra ein Lichthof errichtet der bis zum Keller reicht. Der über zwei Etagen reichende, prächtige Festsaal ist mit dunklem Holz vertäfelten Wänden versehen. Das Backsteingebäude verfügt über glasierte Ziegeln sowie Türmchen und Schaugiebel. Die Reliefs (plastische Kunstwerke) an der Gebäudefassade stammen vom Tischler und Bildschnitzer Albert Kasch (1866 in Bad Doberan). Daneben schmücken die Schaufassade viele schöne Standbilder und Wappen:
Vier Standbilder von Fürsten aus Mecklenburg zieren die Hauptfassade
Sie stammen von Ludwig Brunow und Oskar Rassau. Bilder von links nach rechts:
- Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg-Schwerin
- Herzog Christian Ludwig II. von Mecklenburg-Schwerin
- Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin
- Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz
Wappen von Mecklenburg-Schwerin
Zu sehen ist das Wappen von Mecklenburg-Schwerin mit dem
- Mecklenburger Stier sowie dem
- Greif von Werle (slawisches Gebiet zwischen Güstrow und Waren).
- Unter dem Wappen steht das Motto geschrieben: „Per aspera ad astra“. Aus dem lateinischen für: „durch das Raue zu den Sternen„. Sinnbildlich bedeutet es: „Über Raue Wege gelangt man zu den Sternen„, bzw. „Erst durch Mühe/Mühsal gelangt man zum Ziel„.
Drei Wappen zieren den Eingang zum Oberlandesgericht Rostock
- Mecklenburg: Dargestellt als Stierkopf. Erstmals im Jahr 1229
im Siegel von Johann I. von Mecklenburg erschienen. - Herrschaft Werle (slawisches Gebiet zwischen Güstrow und Waren): Goldener Greif auf blauem Hintergrund. Siegel von Heinrich Borwin (Fürst zu Mecklenburg 1178-1227).
- Stargard (Ort östlich von Stettin): Silberner Arm auf rotem Hintergrund. Später Teil von Mecklenburg-Strelitz.
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