Was ist eine Hansestadt? Früher wie heute stolze Mitglieder der Hanse
Viele Städte in Deutschland tragen heute wieder voller Stolz den Vornamen Hansestadt. Der Name ziert Ortsschilder oder Kfz-Kennzeichen auserwählter Orte, die eines gemeinsam haben. Sie waren Teil einer besonderen Gemeinschaft von Städten, die friedlich miteinander Handel trieben. Es erinnert an eine Zeit in der Geschäfte über Ländergrenzen noch per Handschlag beschlossen wurden. Eine Ära in der der erarbeitete Wohlstand in Form wundervoller Backsteingebäude bis heute erhalten geblieben ist.
Was bedeutet Hansestadt?
Von einer Hansestadt ist die Rede, wenn es sich um ein ehemaliges Mitglied der Kaufmannshanse oder Städtehanse handelt. Im Mittelalter nannten sich bis zu 200 Orte in Nordeuropa stolz Hansestadt. Die meisten davon im heutigen Nordrhein-Westfalen. Heute tragen wieder 27 deutsche Städte das „H“ für Hansestadt auf ihrem Kfz-Nummernschild. Und in der 1980 in Zwolle gegründeten Hanse der Neuzeit sind wieder 192 Orte offiziell „Hansestadt„. Tendenz steigend.
Was war die erste Hansestadt?
Die erste Hansestadt war die im Jahr 1143 gegründete Stadt Lübeck am Lauf der Trave. Sie war die erste sichere Ostseestadt und wurde später sogar als „Mutter der Hanse“ bezeichnet. Inoffiziell galt sie auch als Hauptstadt der Hanse. Ein Titel den sie durch wirtschaftlichen Weitblick und Führungsaufgaben bei militärischen Auseinandersetzungen erlangte. So zum Beispiel beim ersten und zweiten Waldemarkrieg gegen Dänemark. Zudem befand sich mit dem Oberhof auch die höchste rechtliche Instanz der Hanse an der Trave.
Wie wurde man damals Hansestadt?
Die Mitgliedschaft in der Hanse bedurfte regelmäßiger Beitragszahlungen. Diesen Beitrag nannte man „Hanse“ (auch „hense“ beziehungsweise „henze“). Doch für sein Geld bekam man auch etwas. Die Hanse sorgte für Sicherheit durch gemeinsame Handelsfahrten, einheitliche Maße und Gewichte, Handelsprivilegien, militärische Stärke, Steuerfreiheiten sowie ein breites Netzwerk mit wichtigen Kontakten. Doch Beitrittsverträge oder Satzungen suchte man beim Organ der Hanse, dem „Hansetag“ vergeblich. So ist es auch heute noch schwer nachvollziehbar, welche Stadt wann genau Mitglied der Hanse war.
Wie viele Hansestädte gab es?
In der Blütezeit der Hanse zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert gab es rund 200 Hansestädte. Doch nur wenige lagen direkt an der Küste von Nord- und Ostsee. Der Großteil waren Binnenstädte im heutigen Nordrhein-Westfalen sowie Ost- und Norddeutschland. Zahlreiche andere Hansestädte lagen im heutigen Polen, Estland, Litauen, Russland, Schweden, Norwegen, England sowie den Niederlanden und Belgien.
Freie und Hansestädte
Hamburg, Bremen und Lübeck tragen bis heute den Zusatz „Freie und Hansestadt“. Bis heute ist der besondere politische Status der beiden deutschen Stadtstaaten Hamburg und Bremen eine Folge des Spätmittelalters. Als reichsfreie also „freie“ regierten sich diese Städte selber und unterstanden keinem örtlichen Herrscher sondern nur dem Kaiser selbst. Später im Deutschen Kaiserreich von 1871-1918 agierten die Hansestädte als Stadtrepubliken wie einst das prächtige und mächtige Venedig an der Adria.
Wie viele Hansestädte gibt es heute?
Bis zur deutsch deutschen Wiedervereinigung waren nur Lübeck, Hamburg und Bremen offiziell Hansestädte. Nach und nach kamen dann weitere hinzu, so dass heute wieder 27 Hansestädte in Deutschland den Buchstaben „H“ vor dem Namenskürzel auf dem KFZ-Kennzeichen tragen. So trägt die zweitgrößte Stadt Hamburg das Kennzeichen HH statt H. Dadurch war der Buchstabe „H“ frei für das kleinere Hannover.
Mitgliedschaft in der Hanse
Die Mitgliedschaft in der Hanse war für eine Stadt nicht kostenfrei, bot aber dennoch viele Vorteile und Privilegien. Das Wort „Privileg“ stammt übrigens vom lateinischen Wort „privilegium“ für „Vorrecht“.
Vorteile als Mitglied der Hanse:
- Handelsmonopole auf einzelne Waren
- Einheitlicher Schriftverkehr und Seerecht
- Schutz vor Piraten durch gemeinsame Handelsfahrten
- Militärische Stärke
- Einheitliche Maße und Gewichte
- Zollfreiheit und Steuerfreiheit
- Händlerschutz im Ausland vor Willkür und Ungesetzmäßigkeiten
Die Handelsprivilegien mussten oft teuer erkauft, Beamte bestochen und Kriege finanziert werden, wenn feindliche Mächte den Hansestädten entgegentraten.
Das Lübecker Stadtrecht
Kurz nach der Gründung erhielt Lübeck im Jahr 1160 das „Soester Stadtrecht“, das erste aufgezeichnet Stadtrecht in Deutschland. Über die Zeit entwickelten die Lübecker hieraus ihre eigene Version genannt „Lübecker Stadtrecht“. Beim „Lübeckisches Recht“ flossen Inhalte aus dem Westfälischen, dem Holsteiner Landrecht sowie dem Seerecht mit ein. Später übernahmen über 100 Städte aus dem gesamten Ostseeraum dieses Stadtrecht. Die höchste Instanz für das Lübecker Stadtrecht war seit dem 13. Jahrhundert der Oberhof Lübeck.
Um Mitglied in der Hanse der Neuzeit zu werden, muss eine Stadt eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie musste früher eine Hansestadt gewesen sein
- Die Stadt sollte der Hanse zugewandt gewesen sein
- Sie sollte ein Kontor oder eine Faktorei gehabt haben