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BremenEinrichtungen & Kaufmannshäuser

Hier gibt es Roland Statuen in Deutschland Hier wurde Gericht gehalten

Vor vielen deutschen Rathäusern und auf Marktplätzen stehen sie, die Roland Statuen. Der Roland ist ein aus Sandstein gefertigter Ritter, der aufrecht stehend ein Schwert und ein Schild in der Hand hält. Er gilt als Versinnbildlichung der Stadtrechte und Freiheit des jeweiligen Ortes.

Am bekanntesten ist der Bremer Roland vor dem Bremer Rathaus

Roland Statue Bremen
Roland Statue Bremen

Rolandstatuen fanden sich im Mittelalter in Städten mit Marktrechten, einer Rechtsprechung und Rechtsordnung durch ein eigenes Gericht. Die meisten Statuen befinden sich in Nord- und Ostdeutschland aber auch in einigen Teilen Europas. Im südlichen Bundesgebiet sind dagegen die Gerichtssäulen weiter verbreitet. Die bekannteste Rolandstatue steht auf dem Marktplatz vor dem Bremer Rathaus der gleichnamigen Hansestadt.

Der Roland besteht aus hellem Kalkstein, den man im Mittelgebirge Elm nahe Königslutter in Niedersachse gebrochen hatte. Nachdem die erste Statue bereits im Jahr 1366 zerstört wurde, ließ man 1404 einen neuen Roland errichten. Seit dem war er Sinnbild für Recht und Freiheit innerhalb des Fränkischen Reiches. Seit dem Jahr 2004 gehören sowohl der Roland als auch das Bremer Rathaus zum Weltkulturerbe der UNESCO.

Roland Statuen in Deutschland

Gerichtslaube – Rechtsprechung in der Öffentlichkeit

Die Gerichtslaube war im Mittelalter ein frei zugänglicher Ort am Rathaus der Stadt. Er bot Schutz vor der Witterung und war doch für die Öffentlichkeit gut einsehbar. Hier wurde unter aller Augen Gericht gesprochen. Ziel war es, etwaiger Verheimlichung und Willkür entgegenzuwirken. Gerichtslauben sind heute an vielen Alten Rathäuser in Deutschland erhalten geblieben.

   

Gerichtsbarkeit im Mittelalter

Richtschwert aus Bleckede
Richtschwert aus Bleckede

Unter der Gerichtsbarkeit im Mittelalter verstand man das Recht des Stadtrats oder der städtischen Gerichte dieses auszuüben. Als Richter fungierten in den Städten Stadtrichter oder Marktrichter. Es gab sowohl das niedere als auch das höhere Gericht. Das niedere Gericht befasste sich mit geringen Vergehen im Alltag. Diese wurden mit Leibesstrafen oder Geldbußen vergolten. Die Leibesstrafen konnten mit dem Anbinden am Pranger oder dem Tragen eines Lästerstein belegt werden.

Das Blut- oder Peinliche Gericht nannte man auch Hohes Gericht. Es regelte größere Straftaten, die häufig mit einer Bestrafung endeten, die blutig ausging (Tod, Verstümmelung, Körperstrafen). Zu den verhandelten Straftaten zählten Raub, Mord, Vergewaltigungen, Verkehr mit dem gleichen Geschlecht, Zauberei und Hexerei. Das deutsche Wort „Peinlich“ stammt ursprünglich vom lateinischen Wort „Poena“ für „Strafe“. Todesstrafen wurden in Deutschland bis Ende des 19. Jahrhundert mit einem Richtschwert ausgeführt. Hierzu nutzte der Scharrichter ein sogenanntes Richtschwert oder Scharfrichterschwert, wie im Bild zu sehen ist.

Der Pranger oder Schandpfahl

Pranger mit Halseisen in Sachsen
Pranger mit Halseisen in Sachsen

Der Pranger oder in manchen Orten auch der Schandpfahl, war eine Säule oder Plattform aus Stein oder Holz. Sie stand meistens am Marktplatz der Stadt. An diesen Pfahl ließ man den oder die Säumige(n) fesseln und den Bürgern/innen zur Schau stellen. Nach der Freilassung war es dem oder der Angeklagten möglich wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. Hierbei war es vielmehr die öffentliche Schande die als Bestrafung eingesetzt wurde. Pranger Strafen war auch ein Zeichen für die Gerichtsbarkeit des Ortes.

Arten von Prangern

  • Lästerstein
  • Käfig
  • Schandpfahl mit einen Halseisen (in Norddeutschland auch als Kaak bekannt)
  • Sitzpranger in Form eines Esel
  • Halseisen an einer Kette

   

Christoph Janß

Hallo, ich bin Chris, Tourismus Blogger und Hobbyfotograf aus dem schönen Hamburg. Ich habe ein Faible für Geschichte, Architektur sowie Naturaufnahmen. Als Freelancer und Marketer helfe ich Kunden bei ihrem Marketing.
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